Portalverbund
Das Bundeskanzleramt ist Mitglied des Portalverbunds, zum dem sich Öffentlich-rechtliche Körperschaften in Bund, Ländern und Gemeinden zusammengeschlossen haben. Der Portalverbund ermöglicht es den teilnehmenden Organisationen, wechselseitig auf Anwendungen zuzugreifen. Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich auf "ihrem" Stammportal an und erhalten Zugriff auf alle Anwendungen, für die sie berechtigt wurden. Die Berechtigungen werden Ihnen im BKA erteilt, nicht beim Betreiber der Anwendung.
Anmeldung
Beim Aufruf der Adresse des Portals des Bundeskanzleramtes muss ein Anmeldevorgang durchlaufen werden. Wenn dieser abgeschlossen ist, wird Ihnen eine Liste von Anwendungen angezeigt, auf die Sie Zugriff haben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich anzumelden. Diese sind nicht nur unterschiedlich bequem, sondern bieten auch unterschiedliche Sicherheitsklassen; auf bestimmte Anwendungen können Sie nur zugreifen, wenn Sie die Berechtigung dazu haben und wenn Sie eine besonders sichere Form der Anmeldung gewählt haben.
Anmeldung im BKA
Wenn Sie das Portal auf einem PC aufrufen, der in das interne Netzwerk des BKA eingebunden ist, erfolgt die Anmeldung automatisch. Sollte das einmal nicht der Fall sein, oder nachdem Sie sich abgemeldet haben, steht Ihnen auf der Anmeldeseite des Portals ein Link zur Wiederholung der automatischen Anmeldung zur Verfügung.
Mit der automatischen Anmeldung erzielen Sie die Sicherheitsklasse 2. Damit können Sie die meisten Anwendungen im Portalverbund ausführen. Wenn Sie dennoch für bestimmte Anwendungen eine höhere Sicherheitsklasse benötigen, müssen Sie sich nach der automatischen Anmeldung mit dem entsprechenden Menüpunkt abmelden; dadurch kommen Sie auf die Anmeldeseite und können sich mit Bürgerkarte oder Handysignatur anmelden und erreichen so Sicherheitsklasse 3.
Anmeldung außerhalb des BKA
Sie können das Stammportal des BKA auch über das Internet aufrufen, und so zum Beispiel während einer Dienstreise oder von zu Hause auf Ihre Anwendungen zugreifen. Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass die automatische Anmeldung nicht möglich ist, Sie müssen sich zwingend mit Bürgerkarte oder Handysignatur anmelden. Außerdem erreichen Sie in diesem Fall nur Sicherheitsklasse 2, daher ist der Zugriff auf besonders sensible Anwendungen nicht möglich.