Die Benutzerinnen und Benutzer des Portals erhalten die Möglichkeit, alle über das Portal zur Verfügung gestellten Applikationen zu nutzen, sofern sie vom jeweiligen Anwendungsverantwortlichen hiezu berechtigt wurden. Diese Berechtigungen können jederzeit, insbesondere im Falle von Missbrauch, wieder entzogen werden. Die technische Zuordnung von Berechtigungen erfolgt durch die Abteilung I/9.
Die Vergabe einer Zugangsberechtigung zum Stammportal erfolgt nach einer Anforderung mit einem internem Stück an die Abteilung I/9. Die Anforderung muss von der Leiterin oder dem Leiter der Organisationseinheit elektronisch unterzeichnet bzw. geschickt werden. Grundsätzlich können alle Anwendungen, die im Portalverbundsystem angeboten werden, angefordert werden.
Die Abteilung I/9 veranlasst die Eintragung im Portal, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe die Vergabe der Berechtigungen verhindern.
Das Bundeskanzleramt ist bemüht, die Verfügbarkeit der angebotenen Anwendungen sicherzustellen. Für jegliche Art von Störung oder Unterbrechung eines Service kann aber keine Haftung übernommen werden. Dies gilt in besonderem Maße für Anwendungen, die von anderen Teilnehmern des Portalverbundes betrieben und über das BKA-Stammportal nur aufgerufen werden.
Durch die Architektur des Portalverbundes ist gewährleistet, dass nach einmaliger Anmeldung auf alle freigeschalteten Applikationen zugegriffen werden kann. Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich daher, den Arbeitsplatz, an dem sie angemeldet sind, nur selbst zu verwenden und diesen nicht ungeschützt zu verlassen. Die Dienstkarte ist bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus dem Kartenleser zu entfernen. Passworte und PIN-Codes dürfen nicht weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Sollte der Verdacht bestehen, dass schädigender Inhalt in eine Applikation eingebracht wurde (Infektion des Arbeitsplatzgerätes), dann ist unverzüglich eine Meldung an den zentralen ServiceDesk (Klappe 202777) zu erstatten.
Als Betriebszeiten des Portals im BKA gelten: Montag bis Sonntag, 0:00 bis 24:00 Uhr, 365/366 Tage im Jahr.
Bei Zugriff aus dem internen Netz des BKA erfolgt die Anmeldung automatisch. Die Anmeldung mit Benutzername und Passwort wird nur in begründeten Fällen (wenn die automatische Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich ist) aktiviert.
Passworte müssen den Regeln des Standardportals entsprechen.Sie müssen aus 8 oder mehr Zeichen bestehen und mindestens drei der Merkmale Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen aufweisen.
Sie können Ihr Passwort jederzeit ändern. Ein einmal verwendetes Passwort wird erst nach 450 Tagen wieder akzeptiert.
Nach dreimaliger Fehleingabe des Passwortes wird die Anmeldung mit Benutzername und Passwort gesperrt. Die Rücksetzung des Passwortes kann in diesem Fall mit einer Mail an hotline@bka.gv.at angefordert werden. Die automatische Anmeldung oder die Anmeldung mit Bürgerkarte ist auch in diesem Fall weiterhin möglich.
Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, bei jeder Verwendung des Stammportals folgende personenbezogene Daten der Benutzerinnen und Benutzer aufzuzeichnen:
Wird für die aufgerufene Applikation eine Gebühr verrechnet, werden Verrechnungsinformationen gespeichert:
Außerdem werden einige betriebsrelevante, nicht personenbezogene Daten protokolliert, insbesondere Antwortzeiten des Servers.